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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), einfach erklärt

Die EÜR ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige und Kleinunternehmer. Kein Soll und Haben, keine Bilanz — nur: Einnahmen minus Ausgaben.

Wer die EÜR machen darf

Freiberufler unabhängig vom Umsatz, dazu Gewerbetreibende unter den Grenzen (vereinfacht: bis 80.000 € Gewinn bzw. 800.000 € Umsatz). GmbHs und bilanzierungspflichtige Betriebe brauchen doppelte Buchführung — die EÜR ist die schlanke Alternative für alle anderen.

Wie sie funktioniert

Du zählst alle Betriebseinnahmen und ziehst die Betriebsausgaben ab. Das Ergebnis ist dein Gewinn — die Zahl für die Steuererklärung. Erfasst wird nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: es zählt das Datum der Zahlung, nicht der Rechnung.

Die Anlage EÜR

Die EÜR gibst du mit der Steuererklärung elektronisch als „Anlage EÜR" ab. Jede Ausgabe gehört in eine bestimmte Zeile (z. B. Reisekosten, Telefon, Arbeitsmittel). Genau dafür ordnet Quitto jede Kategorie der richtigen Anlage-EÜR-Zeile zu.

Belege & Fristen

Belege musst du aufbewahren — in der Regel 10 Jahre, digital zulässig, wenn unveränderbar erfasst. Abgabefrist ist meist der 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater später). Wer übers Jahr sammelt, hat im Juli nichts zu tun.

Quitto macht deine EÜR

Belege fotografieren, automatisch kategorisieren, am Jahresende exportieren. Drei Belege gratis.

Wie Quitto das macht